Härtefallhilfen für Heizkosten in Nordrhein-Westfalen
Sie beziehen nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl oder Briketts) und hatten im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen? Zur finanziellen Unterstützung können Ihnen 80 Prozent der Mehrkosten erstattet werden, die über diese Verdopplung hinausgehen. Sowohl für einzelne Privathaushalte mit eigener Feuerstätte als auch für Immobilien, die zu Wohnzwecken mehrerer Parteien genutzt werden, stellen wir hier ein digitales Antragsverfahren zur Verfügung.
Selbstnutzende Immobilieneigentümer/innen und Mieter/innen, die selbst eine Feuerstätte betreiben, können über das Servicetelefon des Landes auch einen Papierantrag anfordern. Nähere Informationen finden Sie im Bereich häufige Fragen (FAQ).
Wissenswertes vor der
Antragstellung.
Antragsfrist: Bis 20.10.2023 Antragstellung möglich
Um einen Antrag auf Härtehilfe stellen zu können, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie verwenden einen der folgenden, nicht-leitungsgebundene Energieträger zum Heizen Ihrer Räumlichkeiten: Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle / Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts
- Die Feuerstätte oder die Feuerstätten für die eine Härtefallhilfe beantragt wird liegt oder liegen in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr Energieträger wurde zwischen 01. Januar 2022 und 01. Dezember 2022 geliefert. In besonderen Ausnahmefällen (wie einer verspäteten Lieferung) kann eine Fristverlängerung bis 31. März 2023 gewährt werden.
Schritt für Schritt zu Ihrem
ausgefüllten Antrag.
Anspruch und Art der Antragstellung prüfen.
Prüfen Sie auf dieser Website, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu Ihren Heizkosten haben. Die zu erwartende Höhe des Zuschusses können Sie mit dem auf dieser Seite bereitgestellten Rechner schnell und einfach berechnen. Je nachdem ob Sie für sich selbst oder andere Personen beantragen, stehen Ihnen unterschiedliche Rechner für Privatpersonen sowie Vermieterinnen und Vermieter oder Wohneigentumsgemeinschaften zur Verfügung. Von der Berechnung können Sie direkt in die Antragstellung übergehen.
Wenn Sie Ihren Antrag papierbasiert stellen möchten, können Sie diesen über das Servicetelefon des Landes unter der Telefonnummer 0211 86184040 anfordern.
Mit bund.ID oder ELSTER-Unternehmenskonto anmelden.
Melden Sie sich sicher mit Ihrer bund.ID oder Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto an. Sie können dabei viele Felder bereits vorausgefüllt übernehmen.
Wenn Sie noch keine bund.ID oder kein ELSTER-Unternehmenskonto besitzen können Sie kostenfrei ein bund.ID-Konto oder ein ELSTER-Unternehmenskonto erstellen. Für die Erstellung eines bund.ID-Kontos benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat oder Ihren Online-Ausweis. Sie können sich auch von einer dritten Person mit bund.ID oder ELSTER-Unternehmenskonto vertreten lassen.
Antragsstrecke ausfüllen.
Sie werden Schritt für Schritt durch alle Angaben geleitet, die für die Bearbeitung Ihres Antrags notwendig sind. Wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne persönlich und wir helfen Ihnen weiter.
Rechnungen und Nachweise hochladen.
Laden Sie Ihre Rechnungen und Zahlungsnachweise für gekaufte Energieträger mühelos als PDF-Dokument oder Foto hoch.
Absenden und Zuschuss zu Ihren Heizkosten erhalten.
Aufgrund hoher Antragszahlen kann die Prüfung Ihres Antrags eine gewisse Zeit dauern. Sobald die Prüfung Ihres Antrags erfolgreich abgeschlossen ist, wird Ihr Zuschuss ausgezahlt.
Ihre zu erwartende Unterstützung
schnell und einfach berechnen.
Antworten auf Ihre Fragen
rund um die Härtefallhilfe
Selbstnutzende Immobilieneigentümer/innen und Mieter/innen, die selbst eine Feuerstätte betreiben, können sich an das Servicetelefon des Landes wenden unter der Telefonnummer 0211 86184040. Das Servicetelefon nimmt vom 6. September 2023 bis 10. Oktober 2023 Anfragen entgegen und übersendet im Einzelfall nach Beratung einen individualisierten Papierantrag. Die Daten werden nach postalischem Eingang des Papierantrags anschließend händisch in das Bearbeitungssystem übertragen.
Die Härtefallhilfen für Heizkosten richten sich an Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Darunter fallen Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle / Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie selbst die Heizung (“Feuerstätte”) betreiben oder den Energieträger einkaufen, Sie also zum Beispiel Eigenheimbesitzer sind oder in einem Haushalt leben, in dem mit einem Kohleofen in der Wohnung geheizt wird und Sie die Kohle selbst beschaffen.
Zudem müssen die Kosten für Ihren Energieträger im Entlastungszeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens doppelt so hoch gewesen sein wie die vom Bund festgelegten Referenzpreise aus 2021.
Wohnen Sie zur Miete und werden über eine Zentralheizung versorgt, müssen Sie keinen Antrag stellen. Das macht Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter.
Sie sind sich nicht sicher, ob die Kriterien auf Sie zutreffen? Nutzen Sie den Online-Rechner des Landes Nordrhein-Westfalen oder den Online-Rechner des Bundes, um Ihre Antragsberechtigung zu überprüfen. Die offizielle Prüfung Ihres Antrags findet dann nach der Antragstellung (in dem für Sie zuständigen Land statt.) in Nordrhein-Westfalen bei der für Sie örtlich zuständigen Bezirksregierung statt.
Entlastet werden können Eigentümerinnen und Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreibende“) und Mieterinnen und Mieter, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Betreiben Sie eine Feuerstätte, können Sie die Härtefallhilfe selbst beantragen.
Wenn die Feuerstätte, über die Ihr Privathaushalt beheizt wird, durch eine Vermieterin oder einen Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betrieben wird, müssen Sie nichts weiter tun. In diesem Fall ist ausschließlich Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter bzw. die WEG antragsberechtigt und bestätigt beim Antrag, dass die erhaltene Förderung an die Mieterinnen und Mieter weitergeleitet wird.
Die Entlastung gilt für Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022. Die Mehrkosten werden anhand des Preises, den Sie für Ihren Energieträger in diesem Zeitraum tatsächlich gezahlt haben, berechnet. Entscheidend ist dabei, dass das Lieferdatum innerhalb des Entlastungszeitraums liegt.
Ausnahme: Sofern nachgewiesen ist, dass die Bestellung des Energieträgers im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung aber bis spätestens 31. März 2023 erfolgte, kann auch das Bestelldatum geltend gemacht werden.
Preissteigerungen beim Einkauf von nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2023 sind von dem Programm nicht erfasst.
Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten*:
● Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.)
● Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.)
● Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.)
● Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.)
● Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.)
● Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
● Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.)
*Es werden die jeweils im Jahr 2021 relevanten Umsatzsteuersätze angesetzt.
Erstattet werden 80 % der Mehrkosten für den jeweiligen Energieträger Ihres Privathaushalts. Der Maximalbetrag liegt bei 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.
Die Antragstellung erfolgt online auf dieser Seite. Einen Antrag auf Härtefallhilfen können Sie hier bis zum 20. Oktober 2023 stellen.
Selbstnutzende Immobilieneigentümer/innen und Mieter/innen, die selbst eine Feuerstätte betreiben, können über das Servicetelefon des Landes unter der Telefonnummer 0211 86184040 vom 6. September 2023 bis 10. Oktober 2023 die Übersendung eines Papierantrag anfragen.
Generell kann jede Person, die eine Feuerstätte (Heizungsanlage) betreibt, einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. In der Regel sind das nicht Sie als Mieterin oder Mieter, sondern Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter. Sollten Ihre Heizkosten im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so hoch gewesen sein, ist Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter dazu verpflichtet, die Härtefallhilfen zu beantragen und die Förderung an Sie weiterzugeben.
Falls Sie in Ihrer Mietwohnung selbst eine Feuerstätte betreiben und die Kriterien erfüllen, sind Sie als Direktantragstellende/r berechtigt, einen Antrag auf Härtefallhilfen zu stellen.
Ja. Damit Sie einfach und unkompliziert ermitteln können, ob Sie grundsätzlich einen Zuschuss zu den Kosten für nicht leitungsgebundene Energieträger erhalten können, stellen der Bund und Nordrhein-Westfalen einen Online-Rechner zu Verfügung.
Auf dieser Seite finden Sie den Online-Rechner des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Online-Rechner des Bundes steht unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/heizkostenentlastungsrechner zur Verfügung. Eine tatsächliche Antragsprüfung findet jedoch erst nach Antragstellung bei der für Sie örtlich zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen statt.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir
- die Rechnung bzw. die Rechnungen des Energieträgers sowie
- Nachweise für die Zahlung bzw. Zahlungen der gekauften Energieträger (z.B. Kontoauszug).
Bitte reichen Sie diese direkt bei der Antragsstellung mit ein. Dies erspart Nachforderungen und verkürzt die Bearbeitungszeiten.
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis: Bitte erfassen Sie sämtliche Rechnungen bei der Antragsstellung getrennt voneinander und addieren diese bitte nicht eigenständig auf.
Sollten nicht alle erforderlichen Unterlagen bei der Antragsstellung eingereicht worden sein oder wir weitere Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, erhalten Sie ein gesondertes Anschreiben. Dieses beinhaltet einen Link mittels dessen Sie uns weitere Unterlagen nachreichen können bzw. über den Sie unsere noch offenen Fragen beantworten können.
Zur Verifizierung müssen Sie immer die Postleitzahl des Antragstellers oder der Antragstellerin angeben. Bitte beachten Sie zudem, dass maximal 5 Dateien in den Formaten .jpeg, .png und .pdf mit einer Größe von maximal 25 MB hochgeladen werden können.
Bitte beachten Sie gleichzeitig die in dem Schreiben genannten Fristen zur Nachreichung. Sollten Sie die von uns benötigten Unterlagen nicht nachreichen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Sofern ein Aufrufen des Links nicht möglich sein sollte, kann dieses von Ihrem Endgerät abhängen. Bitte versuchen Sie es mit einem anderen Endgerät (vorzugsweise Desktop-PC oder Laptop) oder speichern das Dokument lokal und rufen den Link erneut auf.
Sollten Sie weitere Probleme beim Upload der Dokumente haben, wenden Sie sich bitte mittels des Kontaktformulars unter Angabe Ihres Akzenteichens an uns.
Derzeit gehen eine Vielzahl von Anträgen bei uns ein. Wir sind bemüht, diese schnellstmöglich nach dem Datum des Antragseinganges zu bearbeiten. Sie helfen uns dabei die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, in dem Sie von Sachstandsanfragen zum Stand der Bewilligung absehen. Sofern wir weitere Dokumente oder Angaben von Ihnen benötigen, kommen wir auf Sie zu.
Auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie die zwischen Bund und Ländern abgestimmten FAQs. Diese erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der „Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger“. Sie sind als Hintergrundinformationen für private Haushalte, Vermieter/innen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz gedacht, die sich über diese Hilfen informieren möchten.
Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne persönlich und wir helfen Ihnen weiter.
Die komplette Richtlinie
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Wir sind für Sie da!
Fragen, Unsicherheiten, (technische) Probleme? Rufen Sie uns unter 0211 8618 4040 an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular und wir finden eine Lösung!
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